AGB
Stand: 30.09.2020
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von VAPIANO im Zusammenhang mit dem Betrieb der VAPIANO Corporate Restaurants.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit VAPIANO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn VAPIANO in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Verwendung und Verlust der Chipkarte
(1) Die dem Gast am Eingang übergebene Chipkarte dient zum Bezahlen der im VAPIANO konsumierten Speisen und Getränke. Jedem Gast ist eine Chipkarte auszuhändigen; jedem Gast, der nicht im Besitz einer Chipkarte ist, kann der Zutritt verweigert werden; hiervon ausgenommen sind Minderjährige, welche sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden. Die Chipkarte ist bei dem Verlassen des Restaurants an der Kasse abzugeben.
(2) Die Chipkarte hat einen Wert von € 70,00. Bis zu diesem Betrag kann der Gast Leistungen von VAPIANO in Anspruch nehmen. Ist der Kartenwert ausgeschöpft, wird dem Gast nach Zahlung des Kartenwertes eine weitere Chipkarte ausgehändigt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Chipkarte immer bei sich zu tragen. Er ist außerdem verpflichtet, sie gegen unbefugten Gebrauch sowie Diebstahl zu schützen. Der Gast haftet für den Verlust der Karte, solange er sich im Restaurant aufhält.
(4) Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust berechnet VAPIANO den vollständigen Kartenwert in Höhe von € 70,00 (inklusive Materialwert und Bearbeitungs-gebühr). Der Gast ist berechtigt, einen geringeren Konsum nachzuweisen, um so die von ihm zu zahlende Summe zu reduzieren.
Am Kassencounter liegt für den Gast ein Formular bereit, in welchem er die von ihm konsumierten Speisen und Getränke angeben kann. Soweit der Gast den genauen Umfang der von ihm konsumierten Speisen und Getränke angibt, wird VAPIANO nachträglich die Angaben durch Kontrolle des Kassensystems überprüfen. Der Gast kann verlangen, dass dies innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat. Entsprechen die Angaben des Gastes der Kontrolle durch VAPIANO, wird dem Gast der Differenzbetrag abzüglich einer Kostenpauschale für Bearbeitung und einem pauschal angesetzten Kartenwert in Höhe von insgesamt € 15,00 erstattet.
§ 3 Haftungsbeschränkung
(1) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet VAPIANO auch für leichte Fahrlässigkeit von VAPIANO und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des VAPIANO auftreten, wird VAPIANO bei Kenntnis, oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin, bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), haftet VAPIANO auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von den Organen des VAPIANO oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 125.000,00 für Personenschäden und € 5.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
(4) Wenn und soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von VAPIANO auf Schadensersatz auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Verlust oder Beschädigung von Sachen
(1) Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Gasträumen des VAPIANO. VAPIANO übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, VAPIANO und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(2) Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen nicht zulässig.
(3) Vom Gast mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen des Restaurants mitzunehmen. Kommt der Gast dem nicht nach, darf VAPIANO die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Gastes vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. VAPIANO bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Gastes drei Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen. Eine Haftung von VAPIANO ist ausgeschlossen, es sei denn, VAPIANO und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 5 Jugendschutz
(1) Der Gast verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten, dass in seinen wesentlichen Passagen am Eingang aushängt. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind die Mitarbeiter verpflichtet. Sie sind berechtigt, am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Gäste zu überprüfen. Gemäß § 5 Abs. 1 JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten des VAPIANO nur in Begleitung Erziehungsberechtigter und bis 22:00 Uhr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren in Begleitung Erziehungsberechtigter ist der Aufenthalt im VAPIANO bis Mitternacht gestattet.
(2) Kinder und Jugendliche müssen auf Verlangen des Personals einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges amtliches Dokument mit Lichtbild, aus dem ihr Name und das Geburtsdatum ersichtlich sind, am Eingang vorzeigen; anderenfalls kann der Eintritt in das VAPIANO durch die Mitarbeiter verweigert werden.
§ 6 Sicherheitskontrollen
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen können am Einlass vom Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchgeführt werden.
§ 7 Kein Anspruch auf Einlass oder Sitzplatz
(1) Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zum VAPIANO besteht nicht. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den Zutritt zu verweigern und in begründeten Fällen Hausverbote (siehe § 10) zu erteilen.
(2) Ein Sitzplatzanspruch besteht ebenfalls nicht.
§ 8 Preislisten
Es gelten die im Eingangsbereich und in den Barkarten ausgewiesenen gültigen Preise bzw. Preislisten.
§ 9 Notausgänge
Im Brandfall sind die grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 10 Verbotenes Verhalten, Hausverbot
(1) VAPIANO steht durch den jeweiligen Restaurantleiter das Hausrecht zu.
Sofern Gäste auf den zu VAPIANO gehörenden Flächen Straftaten begehen, insbesondere gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, der Prostitution oder dem Glücksspiel nachgehen, wird von VAPIANO ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstattet. Gäste, die Unruhe stiften, andere Gäste oder Mitarbeiter von VAPIANO beleidigen oder Schlägereien anfangen, erhalten ebenfalls sofortiges Hausverbot. Der Restaurantleiter erteilt mündlich ein Hausverbot.
(2) Wer vorsätzlich oder mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen des VAPIANO zerstört oder beschädigt, erhält sofortiges Hausverbot und hat den verursachten Schaden zu ersetzen. Auch im Falle der fahrlässigen Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Dekorationen des VAPIANO hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Zutrittsverbot kann durch die Mitarbeiter insbesondere auch dann ausgesprochen werden, wenn der Gast
a) durch sein Auftreten und seine Kleidung eine besondere politische und weltanschauliche Gesinnung zeigt, die im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht,
b) offensichtlich beabsichtigt, sich im VAPIANO durch die Verteilung von Schriftstücken oder mündlich politisch zu betätigen.
§ 11 Berauschte Personen
Offensichtlich alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zum VAPIANO verboten.
§ 12 Rauchverbot
Das Rauchen im VAPIANO-Restaurant ist untersagt. Auf das Rauchverbot wird durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht.
§ 13 Keine eigenen Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
§ 14 Garderobe
Für das Abhandenkommen der Garderobe übernimmt VAPIANO keine Haftung es sei denn, VAPIANO und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 15 Nachbarschaft
Die Besucher werden gebeten, sich bei dem Verlassen des VAPIANO leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft wird um Rücksichtnahme gebeten.
§ 16 Fahruntüchtigkeit
Falls der Gast mit dem Auto oder Motorrad gekommen ist, hat er zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Das VAPIANO Team ist gerne bereit, ein Taxi zu rufen; eine Haftung hierfür trifft das VAPIANO nicht.
§ 17 Handzettel und Flugblätter
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis des VAPIANO Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des VAPIANO bleiben vorbehalten.
§ 18 Vorübergehendes Verlassen
Nach vorübergehendem Verlassen des VAPIANO wird ein Besucher nur dann wieder eingelassen, wenn er seine Chipkarte an der Kasse abgegeben und beim Wiedereintritt eine neue Chipkarte erhalten hat oder wenn er, beispielsweise weil er auf der Terrasse gespeist hat, seine erste Chipkarte am Eingang vorzeigt.
§ 19 Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen von Gästen des VAPIANO sind nur mit Einverständnis der betroffenen Gäste zulässig. Sollten Gäste trotz fehlenden Einverständnisses fotografiert werden, sollten sie dies dem VAPIANO unverzüglich mitteilen, damit die Fotoaufnahmen unterbunden werden können. Das VAPIANO ist seinerseits berechtigt, Fotoaufnahmen, auch wenn sie mit dem Einverständnis des Gastes erfolgen, jederzeit zu untersagen.
VAPIANO nutzt für Werbezwecke, insbesondere für Werbung im Internet, ausschließlich Fotos von Besuchern, die nach Versicherung der Fotografen der Anfertigung der Fotos und deren Nutzung für Werbung in dem konkreten Medium zugestimmt haben. Sofern die entsprechenden Angaben des Fotografen gegenüber dem VAPIANO nicht zutreffen sollten und die abgebildete Person der Aufnahme und der Nutzung nicht zugestimmt hat, ist VAPIANO zu informieren, damit die Fotografien umgehend gelöscht werden können.
§ 20 Videoüberwachung
Im VAPIANO können zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes des Restaurantbetriebes besonders gefährdete Orte, insbesondere im Kassenbereich, videoüberwacht werden. Die Bänder können bei begründeten Anträgen von der durch die Geschäftsleitung beauftragten Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Datenschutzbeauftragten eingesehen werden. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahmen erfordern, werden die Bänder regelmäßig nach 48-72 Std. gelöscht.
§ 21 Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Folgen einer Teilunwirksamkeit
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das VAPIANO als auch den Gast der Ort des Restaurants.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen des VAPIANO ist allein maßgeblich.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. VAPIANO wird die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag enthalten sein sollten.